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Was ist eigentlich die Urheberrechtsabgabe (UHG) bei Druckern & Kopierern?

Allgemein

Die Urheberrechtsabgabe ist eine Pauschalabgabe, die bei einer Anschaffung eines z.B. Laserdruckers oder Multifunktionsdrucker vom Hersteller erhoben und abgeführt wird.

Die Urheberrechtsabgabe ist eine Pauschalabgabe, die bei einer Anschaffung (Kauf, Leasing oder Miete) eines z.B. Laserdruckers oder Multifunktionsdrucker (Kopierer) vom Hersteller erhoben und abgeführt wird.


Es ist eine pauschale, einmalige Vergütung, die für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken (legale, private Kopien) in Rechnung gestellt wird.

Die Urheberrechtsabgabe wird entweder auf der Rechnung separat ausgewiesen oder ist bereits im Kaufpreis bzw. der Mietrate enthalten.

Die Höhe der Urheberrechtsabgabe wird nach Typ / Leistungsklassen berechnet:

Laserdrucker: 10,00 € + MwSt.

Multifunktionslaserdrucker (Kopierer):
bis 39 DIN A4 Seiten/Minute: 40,00 € + MwSt.
ab 40 DIN A4 Seiten/Minute: 70,00 € + MwSt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.